Jens-Peter HAHN - Produktdokumentation
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Haftungsausschluss
Obwohl bei der Erstellung der auf unserer Webseite enthaltenen Informationen und Programme höchste Sorgfalt angewandt wurde, kann die Firma Jens-Peter HAHN nicht für deren Korrektheit garantieren. In keinem Fall kann die Firma Jens-Peter HAHN für etwaige Schäden irgendwelcher Art verantwortlich gemacht werden, die durch die Nutzung oder im Zusammenhang mit der Nutzung der hier bereitgestellten Informationen entstehen, seien es direkte oder indirekte Schäden, Folgeschäden oder andere Schäden.

Wir behalten uns Änderungen der Informationen auf diesem Server, die wir unverbindlich zur Verfügung stellen, ohne vorherige Ankündigung vor.

Datenschutz
Der Schutz Ihrer personen- und unternehmensbezogenen Daten ist uns wichtig. Die Speicherung und Verwendung Ihrer Adressdaten durch die Firma Jens-Peter HAHN erfolgt unter strikter Beachtung des Datenschutzgesetzes ausschließlich zu Zwecken der Information, der Geschäftsanbahnung oder der Geschäftsabwicklung. Wir erklären ausdrücklich, dass wir Ihre unternehmens- und personenbezogenen Daten nicht an Dritte weitergeben, weder zu kommerziellen noch zu anderen Zwecken.

Allgemeine Geschäftsbedingungen

(1) Die Verantwortung für die sachliche Richtigkeit und Vollständigkeit der Dokumentation insbesondere der Sicherheitshinweise liegt beim Auftraggeber.

(2) Die Kalkulation erfolgt auf Basis des geschätzten Stundenaufwands bei einem Stundenpreis von
EUR 60 zzgl. zum Zeitpunkt der Rechnungstellung gesetzl. gültiger MwSt. Erhöht sich der Dokumentationsaufwand um mehr als 10% gegenüber dem Angebot, so wird in Rücksprache mit dem Auftraggeber ein Nachtragsangebot erstellt.

(3) Die Rechnungstellung erfolgt im Normalfall bei Projektabschluss. Überschreitet die Projektdauer jedoch 3 Monate, so stellen wir die jeweils abgeleisteten Stunden quartalsweise in Rechnung.

(4) Im Zusammenhang mit dem Projekt entstehende Reisekosten sind nicht Bestandteil des Angebots und werden bei Bedarf gesondert berechnet.

(5) Porto- und Versandkosten sowie Kosten für Korrekturexemplare im üblichen Umfang werden bei Projekten bis zu einem Gesamtvolumen von EUR 1.000,00 netto gesondert berechnet. Den üblichen Umfang überschreitende Porto-, Versand- und Druckkosten werden grundsätzlich gesondert berechnet.

(6) Korrekturbelege: Die Korrekturexemplare und dazugehörige Unterlagen verbleiben beim Auftragnehmer. Auf Wunsch erhält der Auftraggeber eine kostenpflichtige Kopie der Korrekturunterlagen.

(7) Es werden im Normalfall zwei Korrekturläufe durchgeführt. Der Auftraggeber hat im ersten Korrekturlauf die gewünschten Korrekturen innerhalb von 6 Wochen bereitzustellen. Der Auftragnehmer hat das Recht, nach Ablauf dieser Frist Projektabschluss festzustellen und die Abschlussrechnung zu stellen. Der zweite Korrekturlauf erfolgt nach Einarbeitung der Korrekturen zur Überprüfung der korrigierten Version. Nach Zusendung dieser Endversion besteht eine 4-wöchige Frist, in der der Auftraggeber Korrekturen ohne Mehrpreis fordern kann. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Lieferung als abgenommen. Ausgenommen von der o.a. Regelung sind Änderungen und Korrekturen, die nicht vom Auftragnehmer zu verantworten sind (z. B. Versionsänderungen innerhalb dieses Zeitraums) und daher nicht Bestandteil des Angebots sind sowie Aufträge, bei denen auf Stundenbasis abgerechnet wird. Haftung besteht nur maximal bis zur Höhe der Auftragssumme. Die Haftung ist beschränkt auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Haftung für Folgeschäden, insbesondere im Herrschaftsbereich des Auftraggebers und des Endanwenders, ist ausgeschlossen.

(8) Verwertungsrechte: Die Rechte an der Verwertung verbleiben bis zur vollständigen Bezahlung der Rechnung beim Auftragnehmer. Die Verwertungsrechte des Auftraggebers beschränken sich auf den Bereich der technischen Dokumentation des Produkts. Der Auftraggeber hat das Recht, die gelieferten Daten und Unterlagen bei späteren Produktversionen ohne Aufpreis wieder zu verwenden. Bei in der Dokumentation verwendeten Daten oder Unterlagen, die der Auftraggeber zur Verfügung stellt, liegt es in der Verantwortung des Auftraggebers selbst zu klären, ob er zur Verwendung dieser Daten (z. B. Bilder) berechtigt ist.

(9) Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, vom Auftragnehmer als Referenz in einschlägiger Verwendung wie Internet-Präsenz oder gedrucktem Prospektmaterial genannt zu werden.

(10) Geltung: Diese Bedingungen gelten für alle Verträge, die die Firma Jens-Peter Hahn - Produktdokumentation als Auftragnehmer abschließt, sofern nicht ausdrücklich oder schriftlich etwas anderes vereinbart wird. Bedingungen, die unsere Auftragsbedingungen ergänzen oder von Ihnen abweichen, werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen. Die Durchführung eines Auftrags bedeutet nicht das stillschweigende Akzeptieren eventuell vom Auftraggeber übersandter Einkaufsbedingungen o.ä. unsererseits. Die Auftragsbedingungen gelten auch für zukünftige Geschäfte mit dem Auftraggeber.

(11) Die Firma Jens-Peter HAHN - Produktdokumentation übernimmt keine Haftung für Folgeschäden. Gesetzliche Rechte wie die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben hiervon unberührt.

(12) Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrags unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrags im übrigen nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, eine dadurch entstehende Lücke durch eine wirksame Regelung auszufüllen, die in ihrem Regelungsinhalt dem wirtschaftlich gewollten Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung und des Vertrags möglichst nahe kommt.

(13) Zahlungsziel ist 14 Tage nach Rechnungstellung ohne Abzug. Gerichtsstand ist Neumünster.

(14) Die grundsätzliche Gültigkeitsdauer des Angebots beträgt drei Monate ab Angebotsdatum.

Mit Ausnahme von Ziffer (1) können für die genannten Punkte schriftlich andere Vereinbarungen getroffen werden.

Stand 05.01.2023




 

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